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Unterstützung

Gutachten

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Behördenmanagement

Weitere Informationen

Anlageverfahren werden immer komplizierte und Aufwändiger. Immer mehr Gesetze, Richtlinien und Normen sind zu berücksichtigen. 

Um Zeit und Kosten zu sparen bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleitungen im Zusammenhang mit Betriebsanlage- und Genehmigungsverfahren an. 

Durch uns sparen sie Zeit, Kosten und Neven!

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung, Unterstützen sowie Gesamtprojektabwicklung
  • Erstellung von notwendigen Gutachten, Pläne, Dokumentationen
  • Wir arbeiten eng mit den zuständigen Behördenvertretern zusammen, stimmen uns direkt ab. Damit das Projekt in kürzester Zeit zu einer Genehmigung führt (Behördenmanagement)
  • Erstellen notwendige Einreichunterlagen
  • uvm.

Kurzdarstellung des gewerberechtlichen Anlagenverfahrens

Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde (Betriebsanlagengenehmigung) errichtet und betrieben werden. Dies betrifft alle Anlagen, die wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind, näher umschriebene Schutzinteressen (z.B. Gesundheits-, Kunden- und Nachbarschutz) zu beeinträchtigen. Es handelt sich dabei z.B. um produzierende Gewerbebetriebe, Gastwirtschaften, Garagen oder Lager.

Die Genehmigungspflicht betrifft sowohl die Errichtung (Neubau) einer gewerblichen Betriebsanlage als auch Änderungen bereits bestehender Betriebsanlagen. Eine Betriebsanlagengenehmigung ist nicht notwendig, wenn von der Betriebsanlage keine nachteiligen Auswirkungen ausgehen können (dies ist in der Regel beispielsweise bei reinen Bürobetrieben der Fall).

Ist eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich, muss das Ansuchen um Genehmigung der Betriebsanlage bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die Genehmigung der Betriebsanlage (Bescheid) muss vor Errichtung bzw. vor Inbetriebnahme der Anlage vorliegen.

Der vollständige Antrag auf Genehmigung der Betriebsanlage - nur dieser wird von der Behörde beurteilt und genehmigt - muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Genehmigungsverfahren / Genhmigungsabläufe

  • Baurecht
  • Gewerberecht
  • Wasserrecht
  • Naturschutzrecht
  • Forstrecht
  • Abfallwirtschaftsrecht
  • ELWOG
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