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Überprüfung von kraftbetriebenen Tor- und Türanlagen

Allgemeines:

Automatische kraftbetätigte Türsysteme stellen eine Gefahrenquelle dar, die seitens des Betreibers zum Schutz aller Personen abzusichern ist. Für den Betrieb von automatischen Türsystemen besteht eine Verkehrssicherungspflicht. Der Betreiber hat den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit eigener Türsysteme zu gewährleisten und den aktuellen Stand der Technik zu erfüllen. Verstöße dagegen führen zu einer Betreiberhaftung.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sowie die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) fordern darüber hinaus entsprechende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen.

Unsere Dienstleistungen

Als Ingenieurbüro für Maschinenbau bieten wir die sicherheitstechnische Überprüfungen gemäß AM-VO und ASCHG an:

  • Abnahmeprüfung
  • Wiederkehrender Überprüfung
  • Überprüfung nach Änderung

Weiters bieten wir die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen nach den geltenden Gestzen und Normen an

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